Rauchmelder


Die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz im Detail

 

 

Die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz wurde am 22. Dezember 2003 eingeführt. Damit war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das die Rauchmelderpflicht gesetzlich einführte.

 

Anfangs galt die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz nur für Neubauten und Umbauten, im Juli 2007 wurde sie auch auf Bestandsbauten ausgeweitet.

 

 

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz?

  • alle Neubauten und Umbauten ab Dezember 2003
  • seit dem 12. Juli 2007 auch für Bestandswohnungen, der Nachrüstpflicht ist bis 12. Juli 2012 nachzukommen. 

 

Wird der Einbau der Rauchmelder kontrolliert?

  • Keine Behörde kontrolliert, ob die erforderlichen Rauchmelder installiert und betriebsbereit sind. Allerdings ist denkbar, dass im Schadenfall die Versicherung des Gebäudes überprüft, ob Rauchmelder vorhanden waren.

 

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

  • Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor. Bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also beispielsweise 4 Rauchmelder.

 

Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

  • Die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder ist in der Verordnung zur Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz nicht geregelt. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer (Vermieter) für die Ausstattung (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich. Der Vermieter kann per Mietvertrag die Wartungspflicht oder die Wartungskosten an die Mieter übertragen oder einen Dienstleister mit Installation und/oder Wartung beauftragen.

 

Welche Rauchmelder sind empfehlenswert?

  • Es gibt im Fachhandel, in Baumärkten und bei Onlinehändlern ein breites Angebot an guten Rauchmeldern. Orientierungshilfe können Tests der Stiftung Warentest (Heft 1/2013 und 1/2016) oder Magazinsendungen geben. Einige Tests sind beispielsweise hier abrufbar. Vorsicht ist geboten bei besonders billigen Modellen von zweifelhafter Herkunft.
  • Eine Übersicht über Rauchmelder mit Qualitätssiegel findet sich hier.
  • Beim Kauf sollte auch der Stromverbrauch beachtet werden. Billige Geräte benötigen oft jedes Jahr eine neue 9V-Batterie, während viele etwas teurere Geräte eine 10-Jahres-Batterie fest verbaut haben. Nach 10 Jahren sollte jeder Rauchmelder ausgetauscht werden, da die Sensoren mit der Zeit verschmutzen und unzuverlässig werden.
  • Einfache Geräte sind schon unter 10€/Stück erhältlich, gute Markengeräte kosten etwa ab 20€/Stück.

Wann sind vernetzte Rauchmelder sinnvoll?

  • Sind die Rauchmelder per Funk vernetzt, lösen alle Geräte gleichzeitig aus, wenn ein Gerät Rauch detektiert. Dies kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Melder aus dem Kinderzimmer aufgrund der Architektur nicht im Elternschlafzimmer gehört werden können.
  • Vernetzbare Rauchmelder sind ab etwa 50€/Stück erhältlich.

Wie werden die Rauchmelder installiert?

  • Die Rauchmelder müssen an der Zimmerdecke mit mindestens 50cm Abstand zur Wand montiert werden. Auf Schränken liegende oder an der Wand montierte Melder reagieren stark verzögert und damit möglicherweise zu spät.
  • Bei Dachschrägen wird der Melder am höchsten Punkt montiert.

 

Können Rauchmelder das Gehör schädigen?

  • Rauchmelder müssen nach Norm in drei Metern Entfernung einen Pegel von mindestens 85dB/A erzeugen. Dadurch ist sichergestellt, dass normalhörende Menschen auch im Schlaf gewarnt werden. Dieser Geräuschpegel ist zwar durchaus unangenehm, aber für das Gehör völlig unschädlich.
  • Für Menschen mit Gehörschaden gibt es spezielle Geräte, die optisch oder mit Vibrationsalarm arbeiten.

Wie muss ein Rauchmelder gewartet werden?

  • Bei den meisten Geräten reicht es völlig aus, einmal jährlich die Prüftaste zu drücken, bis ein Ton erklingt. Die Bedienungsanleitung ist dabei zu beachten.
  • Wenn die Batterie leer ist, geben die Geräte kurze akustische Signale ab. Dann ist die Batterie entsprechend zu erneuern.

Wo findet sich die Regelung zur Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz?

Weitere Informationen finden sich hier.